Kundeninformation – Industriezölle ab 1.1.2024

Industriezollabbau Schweiz per 01.01.2024

Industriezollabbau Schweiz per 01.01.2024

 

Sehr geehrte Kundschaft

Ab dem 1.1.2024 werden die Industriezölle in der Schweiz einseitig abgeschafft.

Was heisst das für Sie als Importeur von Waren?

Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:

• Ab 1.1.2024 fallen die Zölle für Waren der Zolltarifkapitel 25-97 (mit wenigen Ausnahmen) weg.
• In der Theorie braucht es keine Ursprungsnachweise (kurz «UN») mehr.
• In der Praxis braucht es jedoch weiter einen «UN», für jegliche Waren, die wieder exportiert werden oder für die Ursprungskumulation notwendig ist.

Was bedeutet dies nun für Sie als Importeur?

Sollten Sie Ihre importierten Sendungen wieder zollfrei exportieren wollen, müssen Sie den ursprünglichen Lieferanten anweisen auch weiterhin eine «UN» für Ihre Sendungen auszustellen. Wichtig: uns dies unbedingt mitteilen!

Sollten die Sendungen definitiv in der Schweiz bleiben, benötigt es bei der Einfuhr in die Schweiz keine «UN» mehr.

Ob und wie weit «UN» nachträglich noch beim Zoll geltend gemacht werden können, ist momentan nicht bekannt. Wir nehmen an, dass so etwas, falls überhaupt durch die Zollbehörden möglich, nur mit einem hohen Aufwand verbunden wäre.

Nähere Auskünfte auch über den Link BAZG Homepage zur Aufhebung der Industriezölle
https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/themen/aufhebung_industriezoelle.html

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

Rene Berger Diana Petito
Kontinent Import Kundenbetreuung / Verkauf
Importleiter / Prokurist Handlungsbevollmächtigte

Tel: +41/ (0) 52 644 1940 Tel: +41 (79) 795 0343
E-Mail: rene.berger@hocosped.ch E-Mail: diana.petito@hocosped.ch