Kundeninformation Gestellung DE-Einfuhr ab 01.01.2023

Ab dem 01.01.2023 fordert die EU für Einfuhren, dass elektronische Gestellungsmeldungen an das abfertigende Zollamt übermittelt werden. Das bedeutet für sie: sobald sie mit ihrem LKW an der Grenze sind, muss durch uns eine entsprechende Nachricht über unser Zollsystem an die Zollstelle abgesendet werden. Diese elektronische Gestellungsmitteilung darf erst erfolgen, wenn der betreffenden LKW mit der Sendung, für die wir die DE-Einfuhrverzollung erstellt haben, auf dem Amtsplatz des Zollamtes eingetroffen ist.

Hierfür ist es notwendig, dass der Grenzübertritt geplant wird und wir in den tatsächlichen Grenzübertritt mit eingebunden werden. Ohne Gestellungsmitteilung kann keine abschliessende Abfertigung durch das Zollamt erfolgen.

Bitte koordinieren sie ihren Grenzübertritt rechtzeitig mit uns.

Innerhalb unserer regulären Kernöffnungszeiten sind Mo. – Fr. 8:00 – 17:00 Uhr erstellen wir die Gestellungsmitteilungen zur Ankunft des Fahrzeuges auf dem Amtsplatz des Zollamtes zum Preis von CHF 15,—.

Sollten sie ausserhalb dieser Zeiten einen Grenzübertritt in Erwägung ziehen, sprechen sie dies bitte in jedem Fall ausreichend im Voraus mit uns ab, damit wir Personal zur Verfügung stellen können. Ohne diese Vorabklärung / Vereinbarung ist kein Grenzübertritt möglich. Ausserhalb unserer Kernöffnungszeiten ist eine Erreichbarkeit via Telefon oder E-Mail evtl. nicht gegeben.

Die Kosten hierfür berechnen sich aus der tatsächlichen Zeitspanne ausserhalb unserer Kernöffnungszeiten je angefangene 15 min. / CHF 25,—.

Durch die Gestellungsmitteilungen werden auf allen Seiten (von ihnen, uns und dem Zollamt) zusätzliche Ressourcen und Zeit gebraucht und besonders in der Anfangszeit ab 01.01.2023, sowie auch in Spitzenzeiten wird erheblich mehr Zeit für den Grenzübertritt einzuplanen sein.

Bei Fragen oder zu ihrer Ablaufplanung stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.