Geschafft! Auch der Nationalrat stimmt der vorgeschlagenen Totalrevision des Zollgesetzes zu
Es ist vollbracht. Der Nationalrat hat dem totalrevidierten Zollgesetz in der Schlussabstimmung vom 20. Juni 2025 zugestimmt. Beide Räte, also Nationalrat und Ständerat, haben dem Gesetz zugestimmt, womit die Totalrevision vom Parlament als angenommen gilt. Damit geht eine jahrelange und sehr intensive politische Debatte zu Ende. SPEDLOGSWISS hat sich für unsere Branche während der letzten drei Jahre intensiv für unsere Interessen und für diejenige der Schweiz als Handelsnation eingesetzt. Wir mussten dabei etliche unangenehme und vor allem unnötige politische Störmanöver beseitigen. Es ist uns gelungen, Mitglieder beider Räte von unseren Vorstellungen des neuen Zollgesetzes zu überzeugen. Als Branche, welche 90% der Zollanmeldungen abwickelt, spürten wir in den Einzelgesprächen ein hohes Vertrauen der Politik in unsere Expertise. Das Dossier Zollgesetzrevision war zweifellos eines der aufwendigsten in der Geschichte unseres Verbandes. Der enorm hohe Aufwand, den wir als nationaler Verband und den unsere Lokalsektionen und Einzelmitglieder geleistet haben, hat sich gelohnt! Von zehn unserer Anliegen sind neun im neuen Zollgesetz enthalten. Der einzige Wehrmutstropfen ist die Einführung des Artikels 15, Absatz 4, der nicht unseren Vorstellungen entspricht, weil er niemandem nützt (erleichterte Warenanmeldung für „unkritische“ Warensendungen). In der Ausgestaltung der Verordnungen zum Gesetz wird der Verband, der dies einbrachte, erklären müssen, wie dies in der Praxis umgesetzt werden soll.
Folgende für unsere Branche zentralen Gesetzesartikel sind nun im neuen Zollgesetz verankert:
- Generelle Anmeldepflicht: bleibt wie bis anhin bestehen (Art. 13, Abs. 1)
- Pflicht zur Verzollungs-Vollmacht für jede einzelne Sendung: wurde abgelehnt = Stand wie heute (Art. 14, Abs. 5)
- Der Bundesrat kann Vereinfachungen in der Warenanmeldung vorsehen (Art. 15, Abs. 3)
- Referenzieren von Transportmittel mit Warenanmeldung muss erfolgen (Art. 18, Abs. 1)
- Aktivierungspflichtig sind der Reihe nach der Transportverantwortliche, dann der Datenverantwortliche und dann der Warenverantwortliche (Art. 19, Abs. 2)
- Schuldner und Haftung von Abgaben ist zuerst der Warenverantwortliche. Auch hier bleibt es gleich, weil dies mit Art. 14, Abs. 5 verknüpft wäre (Art. 40, Abs. 1, Bst. a und Art. 42 a)
- Keine Busse, wenn ein gewerbsmässiges Deklarieren ohne Eigeninteresse vorgenommen wird. Dies ist die von uns gewünschte Umsetzung unserer vor Jahren eingereichten Motion von SPEDLOGSWISS-Präsident NR Thomas de Courten zur Strafpraxis (Art. 196 und Art. 103 MWSTG)
- Die Tarif- und Ursprungsauskünfte sind weiterhin gebührenfrei (Art. 16, Abs. 1 ZoG)
- Das BAZG muss neue die Zolltarifauskünfte veröffentlichen, dies wie das in der EU schon lange der Fall ist (Art. 16, Abs. 6 ZoG)
Die einzige Gesetzespassage, die wir nicht unterstützten:
- Für unkritische Ware von steuerpflichtigen Personen kann eine erleichterte Anmeldung vorgenommen werden und muss ggf. nachträglich mit den handelsstatistischen Daten ergänzt werden. Der Bundesrat regelt die Details (Art. 15, Abs. 4 – neu). Wir sind der Meinung, dass mit diesem Gesetzestext das Thema der vereinfachten Anmeldung (gegen die wir nichts einzuwenden haben) unnötig verkompliziert wird, wie auch Frau Bundesrätin Keller-Sutter während der Debatte festhielt. SPEDLOGSWISS hatte im Vorfeld bereits mit allen Wirtschaftsbeteiligten einen Konsens bezüglich der vorgesehenen Vereinfachungen gefunden, weshalb dieser Punkt nicht im Gesetz, sondern in den auszuarbeitenden Verordnungen viel besser platziert gewesen wäre.
Damit das neue Gesetz in Kraft treten kann, müssen nun als nächstes die dazugehörigen Verordnungen ausgearbeitet werden. Bereits laufen verschiedene Vorbereitungsarbeiten des BAZG mit Wirtschaftsvertretern und für Ende Jahr 2025 ist die Vernehmlassung zu den Verordnungstexten geplant. SPEDLOGSWISS wird bei der Ausgestaltung der Verordnung intensiv mitwirken und unser Zoll-Fachwissen einbringen. Wir sind davon überzeugt, dass wir am Schluss der Arbeiten ein griffiges, faires und wirtschaftsfreundliches Gesetz als Arbeitsgrundlage haben werden. Die Inkraftsetzung des neuen Zollgesetzes ist Stand heute per 2027 realistisch.